Teilnahmebedingungen
§1 Vorwort
Die CAG bietet ihren Mitgliedern im Rahmen ihres Vereinszwecks die Möglichkeit zur Teilnahme an Projekten.
Diese Teilnahmebedingungen sollen nicht einschränken, sondern Orientierung geben. Sie bilden den verlässlichen Rahmen für eine respektvolle, kreative und erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb der Creative Arts Group e.V..
Grundlage aller Projekte sind gegenseitige Wertschätzung, Verbindlichkeit und der gemeinsame Anspruch, künstlerische Arbeit mit Freude und Verantwortung zu verbinden.
Wo immer möglich, setzen wir auf Dialog, Fairness und individuelle Lösungen. Die vorliegenden Regelungen greifen dann, wenn diese nicht ausreichen, und dienen dem Schutz aller Beteiligten sowie der nachhaltigen Entwicklung des Vereins.
Mit der Anmeldung zu einem Projekt erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an und tragen aktiv zu einem positiven, vertrauensvollen und inspirierenden Miteinander bei.
§2 Mitgliedschaft & Teilnahme
Teilnahme an Projekten setzt eine aktive Mitgliedschaft voraus (gemäß Satzung und Beitragsordnung).
Eine Projektanmeldung ist zusätzlich erforderlich.
Mitgliedschaft ist nicht automatisch an Projektteilnahme gebunden.
Eine Teilnahme kann begründet in Absprache mit dem Vereinsvorstand verweigert werden.
2.1 Gastmitgliedschaft
Nur bei projektbedingter Notwendigkeit möglich.
Kostenfrei und befristet auf die Projektlaufzeit.
Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren zum Zeitpunkt der Aufführung.
Jede Gastmitgliedschaft muss vom Vorstand genehmigt werden.
2.2. Schnuppermonat
Für alle Teilnehmer – unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft.
Startet mit der ersten Probe (mindestens zwei Proben, maximal fünf).
Bei Schwierigkeiten: Gespräch mit der Probenleitung → Entscheidung über weitere Teilnahme.
Während des Schnuppermonats ist eine Auflösung der Teilnahme/Mitgliedschaft von beiden Seiten möglich.
Danach gilt die reguläre Kündigungsfrist von vier Wochen zum 31.08. des Jahres.
Sofern die Leistung der Teilnehmer nach Ablauf des Schnuppermonats nicht ausreicht, werden Gespräche geführt. Sollte keine Besserung eintreten, so ist eine erneute Teilnahme am Folgeprojekt wie bei einem Neumitglied zu erachten. Negativgespräche müssen an den Vorstand dokumentiert werden.
§3 Teilnahme & Casting
Eine Mitgliedschaft ist zum Zeitpunkt des Castings nicht erforderlich. Eine Anmeldung zum Casting über die Vereinswebsite ist jedoch verpflichtend. Die Anmeldung zum Casting schließt, zwecks zeitlich organisatorischer Planung, zwei Wochen vor Termin.
3.1 Pflicht & Teilnahme
Pflicht für ausgeschriebene Haupt-/Nebenrollen im Ensemble
Pflicht für alle neuen Mitglieder, egal ob für Ensemble, Band oder Orchester
Pflicht für alle Mitglieder, die einen Instrumentenwechsel vornehmen.
Pflicht für alle, die mindestens 2 Projekte in Folge ausgesetzt haben.
Ein Casting ist für die Projekte CAG Cantata und CAG DaCapo nicht erforderlich, kann auf Wunsch durchgeführt werden.
Ein nicht erfolgreiches Casting kann zu einem Projektausschluss führen, sofern ein weiterer Einsatz im Projekt nicht möglich ist. Die Jury besetzt ausgeschriebene Rollen. Die jeweilige Leitung besetzt alles Weitere und kann das auch entscheiden.
Für Ensemblerollen, die nicht explizit ausgeschrieben werden, greift immer der Schnuppermonat.
Teilnehmer, die mindestens ein Projekt erfolgreich abgeschlossen haben und bei denen bis zum Projektende keine dem Vorstand schriftlich dokumentierten Bedenken vorliegen, können – sofern ausreichend Rollenkapazitäten vorhanden sind – nicht ausgeschlossen werden.
3.2 Jury-Zusammensetzung
Bis zu 4 Probenleiter/Projektleitungen
Bis zu 2 Beisitzer (ohne Stimmrecht)
1 Vorstandsmitglied (meist Produktionsleitung), Vetorecht
Die Jury besteht aus mindestens 3 stimmberechtigen Personen. Sollten sich aus den oben genannten Bedingungen keine drei Personen finden, kann der Vorstand die Zusammensetzung bestimmen.
3.3 Ablauf & Bewertung
Jury entscheidet über Ablauf & Bewertung, legt das Konzept zur Genehmigung dem Vorstand vor.
Dem Vorstand wird eine Woche Prüfzeit eingeräumt.
Anforderungen werden mindestens 4 Wochen vor Castingtermin online veröffentlicht.
Alle stimmberechtigten Jurymitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Das Vorstandsmitglied der Jury stimmt nur bei Stimmengleichheit, ansonsten enthält es sich. Es behält sich ein Vetorecht vor, welches begründet sein muss.
3.4 Feedback
Vor Veröffentlichung der Ergebnisse findet ein persönliches Feedbackgespräch statt.
3.5 Nachbesetzung
Bei Bedarf: Zweitcasting möglich, Bedingungen werden transparent kommuniziert.
3.6 Vergabe kleiner Rollen
Erfolgt durch Regie/Probenleitung und ggf. Produktionsleitung ohne separates Casting
3.7 Rollenannahme
Entscheidung innerhalb von 24 Stunden, ansonsten darf nachbesetzt werden.
Schriftliche Annahme mit Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen erforderlich.
3.8 Vertraulichkeit
Stillschweigen (vereinsextern) über Ergebnisse bis zur offiziellen Bekanntgabe ist verpflichtend. Nichtbeachtung kann zum Projektausschluss führen.
3.9 Abweichungen bei kleineren Projekten (außer CAG Theater) (bis zu 15 Showteilnehmer im Ensemble):
Ein einmaliges Aufnahmecasting im Projekt ist ausreichend.
Die Showzusammenstellung erfolgt im Anschluss durch die Proben-/Projektleitung.
Bei Unstimmigkeiten bei einer Showzusammenstellung innerhalb des Teams entscheidet ein Casting.
Die Projektteilnahme kann pausiert werden. Für bis zu zwei Pausenjahre bleibt die Zulassung zum Projekt erhalten. Nach längerer Pause ist ein erneutes Aufnahmecasting erforderlich.
Ein Pausenjahr definiert sich ab dem Folgekalenderjahr des letzten Auftritts. Stichtage sind die jeweiligen Showtermine.
3.10 Teilnehmerbegrenzung
Projekte dürfen nicht unkontrolliert wachsen.
Bestehenden Teilnehmern wird ein Zeitfenster von vier Wochen gewährt, in dem man sich für ein Folgeprojekt anmelden kann. (nicht Casting!) Anmeldungen, die nach Ablauf des Zeitfensters erfolgen, werden wie Anmeldungen von neuen Mitgliedern erachtet.
Die Produktionsleitung darf, in Absprache mit den Projektleitern, eine Maximalteilnehmerzahl festlegen. Im Zweifel muss ein Casting über die Teilnahme entscheiden, sollten sich zu viele Mitglieder anmelden.
§4 Projektaustritt
Nach dem Schnuppermonat ist ein Austritt möglichst zu vermeiden.
Das Ethikteam unterstützt bei Konflikten.
Gesprächsverläufe müssen protokolliert und dem Vorstand vorgelegt werden.
4.1 Ensemble ohne Haupt- oder Nebenrolle
4.1.1 Innerhalb des Schnuppermonats
Keine Konsequenz.
4.1.2 Bis 4 Monate vor Premiere
Projektsperre möglich, ggf. Folgekosten bis 150 €
4.1.3 Ab 4 Monate vor Premiere
I.d.R. Projektsperre, ggf. Folgekosten bis 150 €
4.2 Ensemble (mit Haupt-/Nebenrolle) & Orchester / Band
4.2.1 Unmittelbar nach dem Casting
Keine Konsequenz.
4.2.2 Bis 4 Monate vor Premiere
Projektsperre möglich, ggf. Folgekosten bis 350 €
4.2.3 Ab vier Monate vor Premiere
I.d.R. Projektsperre, ggf. Folgekosten bis 350 €
§5 Probendisziplin
Ein professionelles Verhalten wird von beiden Seiten erwartet und geboten.
Die im Probenplan angegebene Zeit ist der Probenbeginn und nicht der Treffpunkt. Die individuelle Vorbereitung erfolgt davor. Die Räumlichkeiten sind bis zu 30 Minuten im Vorfeld geöffnet. Sofern Vorbereitungszeit im CAG-Kalender berücksichtigt wird, muss diese eindeutig als solche gekennzeichnet werden.
5.1 Pünktlichkeit & Vorbereitung
Probenbeginn ist nicht Ankunftszeit. Räume öffnen bis zu 30 Min vorher.
5.2 Anwesenheit & Abmeldung
Abgleich privater Termine vor Ende des Schnuppermonats.
Abmeldung ausschließlich über den Mitgliedsbereich (MB).
WhatsApp & Co. gelten nicht als gültige Abmeldung.
5.2.1 Fristen
Spätestens eine Woche vor der Probe (z. B. Urlaube)
Kurzfristige Absagen nur mit Begründung (z. B. Krankheit/Beruf)
Unentschuldigtes Fehlen → möglicher Ausschluss
Ausnahme: Funkloch o. Ä. → Nachtragspflicht online.
5.3 Kleiderordnung
Angemessene Kleidung/Schuhwerk ist erforderlich
Kostüme sind mit Respekt und Sorgfalt zu behandeln
5.4 Vorbereitung
Selbstständiges Üben zu Hause ist Pflicht
Versäumtes ist eigenständig nachzuholen
Wiederholt fehlende Vorbereitung → Projektausschluss möglich
5.5 Probenmaterial
Wird in der Regel digital zur Verfügung gestellt und muss mit Abschluss des jeweiligen Projektes, gemäß Auflage des Verlages, vernichtet werden.
§6 Besucherordnung
Die Probenleitung ist mit fairem Vorlauf vorab über den Besuch zu informieren. Sie entscheidet, ob ein Besuch bei der jeweiligen Probe zulässig ist.
Jeder Besucher ohne Mitgliedschaft ist verpflichtet, sich zu registrieren. Die Registrierung erfolgt über den im Vereinsheim ausgehängten QR-Code.
Alternativ zur Registrierung per QR-Code kann die Anmeldung per E-Mail an BESUCH@cagev.com erfolgen. Zu nennen sind Vor- und Zuname.
Besucher, die Teilnehmende (z. B. Kinder) lediglich zur Probe bringen oder abholen, sind von obigen Regelungen ausgenommen, sofern sie nicht während der Probe anwesend bleiben.
Die Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch alle Besucher ist nur mit vorheriger Zustimmung der Probenleitung und ggf. des Vorstands gestattet.
§7 Probentermine
Haupttermine sind bei Projektanmeldung bekannt
Inhalte: mindestens 4 Wochen im Voraus im Mitgliedsbereich
Verpflichtung nur für eigene Termine
7.1 Regelproben
Zu Beginn des Projekts festgelegt
7.2 Zusatzproben
Nur mit Zustimmung des Vorstands
§8 Räumlichkeiten
8.1 Probenorte
Hauptort: Vereinsheim Meerbusch-Osterath
Andere Orte nur mit Vorstandsgenehmigung
8.2 Fahrtkosten
Keine Erstattung für Mitglieder
Ausnahmen nur schriftlich und vorab geregelt
§9 Zigaretten, Alkohol & Rauschmittel.
Teilnahme an Proben und Shows nur im nüchternen Zustand
9.1 Rauchen
Alle Räumlichkeiten sind rauchfreie Zone
Definierte Raucherpausen, im Freien
9.2 Alkohol
Nur bei Feiern erlaubt
9.3 Rauschmittel
Sofortiger Ausschluss bei Verstoß
§10 Vermarktung
Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Mithilfe bei Werbung und Kartenverkauf
§11 Leihgaben an den Verein für ein Projek
Müssen beim Vorstand angemeldet werden (Haftung/Versicherung)
Nicht angemeldetes Eigentum ist nicht versichert
§12 Daten- & Urheberschutz
Zustimmung bei Online-Anmeldung erforderlich
§13 Vereinskommunikation
Kommunikation erfolgt über das CAG-Postfach oder Whatsapp-Communities, künftig zunehmend über MS-Teams.
Antwortzeit max. 48 Stunden
Mails sind vor Probenbeginn zu lesen
§14 Kosten
Projektteilnahme ist grundsätzlich kostenlos
Zusatzkosten nur bei klarer Ankündigung zur Anmeldung zulässig (z.B. Probenfahrten, Kostümbeiträge, erforderliche Workshops, etc.)
§15 Schlusswort
Die Teilnahmebedingungen wurden im Jahr 2019 erstmals von den damaligen Probenleitern zusammengeführt und seither punktuell weiterentwickelt. Mit der wachsenden Anzahl an Projekten ab 2020 ergaben sich neue Herausforderungen, die eine erneute Überarbeitung erforderlich machten.
Wir sind überzeugt, dass durch diese gemeinsam mit Probenleitern sowie Projektteilnehmern erarbeitete Fassung ein klarer, einheitlicher Leitfaden entstanden ist, der allen Beteiligten Orientierung und Verlässlichkeit bietet.
Originalversion: April 2019
Überarbeitet: Mai 2021 · Juli 2023 · August 2025 · Februar 2026
Meerbusch, 23.02.2026