Mitgliedsbeitragsordnung
Ersetzt die verherige Fassung vom 01.09.2022
§1 Einzelheiten
Die Mitgliedsbeitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zum Entrichten von Beiträgen an den Verein sowie über Änderungen der Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitragsordnung. Sie ist Bestandteil der Beitragserklärung und ersetzt die bisherige Version vom 01.09.2022. Sie ist zum 01.09.2025 gültig und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.
§2 Eintritt
Monat der Anmeldung, sofern nicht anders vereinbart.
§3 Vertragszeitraum
Ein Projektjahr. Ein Projektjahr läuft derzeit vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Der Vertragszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Projektjahr, sofern nicht fristgemäß gekündigt wird. Tritt ein Mitglied innerhalb eines Projektjahres bei, so werden Mitglieds- und Projektbeiträge anteilig zum vollen Monat berechnet.
§4 Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 31. August. Diese kann per E-Mail an vorstand@cagev.com erfolgen.
§6 Probe- / Schnuppermonat
Der Schnuppermonat beginnt mit der ersten Projektprobe des Teilnehmers. Eine Kündigung kann von beiden Seiten erfolgen, und bedarf der Schriftform. Eine E-Mail ist ausreichend. Der Schnuppermonat wird automatisch in eine Mitgliedschaft verlängert, sollte eine Kündigung nicht erfolgen. Die Berechnung der Mitgliedschaft erfolgt erst nach Abschluss des Schnuppermonats, die Projektgebühr ebenfalls.
§7 Zahlungsoption
Man bezahlt einen Jahresbeitrag, keinen Monatsbeitrag. Das auf der Beitragsrechnung angegebene Zahlungsziel ist maßgeblich. Die Zahlung erfolgt standardmäßig jährlich, kann jedoch auf Anfrage auf eine halbjährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bleibt von der Art des Zahlungslaufes unabhängig (kein Preisnachlass). Eine nachträgliche Änderung des Zahlungslaufes ist möglich, wird jedoch aufgrund des Aufwandes mit EUR 5,00 berechnet.
§8 Sonderkündigungsrecht
Mit Erscheinen dieser Mitgliedsbeitragsordnung, kann jedes Mitglied von einem Sonderkündigungsrecht von 2 Wochen Gebrauch machen.
§9 Regelbeiträge
- Mitgliedschaft AKTIV-1
- Mitglieder, die aktiv an CAG-Projekten teilnehmen möchten
- Jahresbeitrag EUR 180,00
- Zahlungsintervall: Jährlich oder halbjährlich
- Mitgliedschaft AKTIV-2
- Wie AKTIV-1, nur für Schüler und Studenten bis 28 Jahre, Geringverdiener und Erwerbslose
- Jahresbeitrag EUR 90,00
- Zahlungsintervall: Jährlich oder Halbjährlich
- Mitgliedschaft AKTIV-Gold
- Wie AKTIV-1, nur für Mitglieder, die CAG mit einem erhöhten Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten
- Jahresbeitrag ab EUR 250,00
- Zahlungsintervall: Jährlich oder halbjährlich
- Goldmitglieder erhalten als Anreiz, pro Projektjahr (Spielsaison) ein "Goldenes Ticket", das wahlweise für einen CAG-Musicalbesuch oder zwei andere CAG-Shows genutzt werden kann
- Mitgliedschaft PASSIV
- Keine aktive Teilnahme an CAG-Projekten
- Jahresbeitrag EUR 50,00
- Zahlungsintervall: Jährlich
- Mitgliedschaft FÖRDER
- Mitglieder, die CAG finanziell unterstützen möchten, aber nicht aktiv an Projekten teilnehmen
- Jahresbeitrag ab EUR 50,00
- Zahlungsintervall nach Vereinbarung
- Mitgliedschaft GAST
- Aushilfskräfte. Müssen beim Vorstand beantragt werden, besitzen kein Wahlrecht
- Jahresbeitrag: Befreit
Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung
Meerbusch-Osterath, 29.04.2025